Krank auf Kreuzfahrt und wer zahlt das?!

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  • Beitrag zuletzt geändert am:4. Januar 2024

Während einer Urlaubsreise auf einem Kreuzfahrtschiff krank zu werden ist nicht schön, aber gut dass es auf allen Kreuzfahrtschiffen einen Schiffsarzt und/oder Schiffsärztin gibt.

Bei Kreuzfahrtschiffen mit mehr als 800 Menschen an Bord muss ein zweiter Arzt auf dem Schiff sein.

Kreuzfahrt 4.0 Hubschrauber Krankentransport-kreuzfahrt
Foto: Kreuzfahrt 4.0 Hubschrauber Krankentransport-Kreuzfahrt

Alle großen Kreuzfahrtschiffe verfügen über sehr gut ausgestattete Bordkrankenhäuser (Medical Center). Teilweise mit intensivmedizinischer Ausrüstung und entsprechend ausgebildeten Ärzten und Krankenpflegepersonal. Kann das Medical Center an Bord eines Kreuzfahrtschiffes dem erkrankten Passagier nicht mehr helfen, ist ein Transport ins nächste Krankenhaus nötig. Dies erfolgt per Hubschrauber oder das Kreuzfahrtschiff legt im nächsten Hafen einen Zwischenstopp ein.

Aber wer zahlt die Behandlung im Medical Center also beim Bordarzt?

Wer zahlt den Transport per Hubschrauber in nächste Krankenhaus?

Kann ich mit meiner Krankenversichertenkarte zum Bordarzt gehen oder muss ich die Behandlung in bar bezahlen?

Jeder in Deutschland gesetzlich Versicherte hat eine Europäische Krankenversicherungskarte, die sogenannte EHIC. Kreuzfahrtschiffe die unter der Flagge eines EG Abkommen Staates* fahren müssten die Behandlungskosten im Krankheitsfall über die EHIC abrechnen.

Die Krankenversicherungskarte wird an Bord (fast) nie akzeptiert. Und jetzt?

Ihr erhaltet vom Bordarzt eine Privatrechnung für die Behandlung. Und jetzt?

Fährt das Kreuzfahrtschiff unter der Flagge eines EU-Staates*, eines EWR-Staates*, der Schweiz oder eines Abkommensstaates  (Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien), beteiligt sich eure Gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten – unabhängig von der Reiseroute.

Wird die EHIC an Bord dieser Schiffe nicht akzeptiert, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Maximal allerdings die Kosten, die entstanden wären, wenn ihr die gleiche Behandlung in Deutschland in Anspruch genommen hättet. Im Klartext heißt das, dass Du einen Teil der Behandlungskosten selbst trägst. Eine private Reisekrankenversicherung würde diesen Anteil übernehmen.

Aber welche Kreuzfahrtschiffe fahren unter EG Abkommen Flagge?

Unter der Flagge eines EU bzw. EWR Staates fahren die Kreuzfahrtschiffe von:
Hurtigruten, TUI Cruises, AIDA, Costa Crociere, Ponant, P&O Cruises (Britannia), Saga Cruises, Sea Cloud Cruises, MSC Neubauten (MSC Meraviglia, MSC Bellissima, MSC Seaside, MSC Seaview, MSC Grandiosa, MSC Virtuosa), Celebrity Cruises, Celestyal Cruises, Holland America Line, Azamara Cruises,  Hapag-Lloyd Cruises (Europa 2)

Kreuzfahrtschiffe die nicht unter einer EG Abkommen Flagge fahren findest du bei
Silversea Cruises, Seaborn Cruise Line, Regent Seven Seas Cruises,  Disney Cruise Line, American Cruise Lines, Royal Caribbean, Norwegian Cruise Line, Princess Cruises, Carnival Cruise Line, Cunard Line, Phoenix Reisen, Plantours & Partner, Hapag Lloyd Cruises außer Europa 2,  P&O Cruises außer Britannia.

Die Behandlung durch den Schiffsarzt ist bei Kreuzfahrtschiffen die nicht unter einer EG Abkommen Flagge fahren grundsätzlich direkt an Bord, meist am Ende der Kreuzfahrt zu bezahlen.

Erkrankung während des Landgang

Beim Landgang oder wenn ein Krankentransport in das nächste Krankenhaus an Land nötig ist, gelten die Bedingungen für das jeweilige Land.

Beispiel:
Du erkrankst an Bord des Kreuzfahrtschiffes der XY Cruise Line (keine EG Abkommen Flagge) und must in Palma de Mallorca in ein Krankenhaus zur weiteren Behandlung. Die Behandlungskosten auf der XY Cruise Line musst du selber zahlen. Die Kosten für die Behandlung im Krankenhaus übernimmt, wenn du in Deutschland gesetzlich Krankenversichert bist, deine Gesetzliche Krankenkasse.

Trotzdem: Reisekrankenversicherung – besser als auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Kreuzfahrt 4.0 Hubschrauber Krankentransport-kreuzfahrt
Foto: Kreuzfahrt 4.0 Hubschrauber Krankentransport-kreuzfahrt

Möglichkeiten für eine Absicherung im Krankheitsfall.

Kreditkarte inklusive Reiseversicherung

Das, in der Kreditkarte inkludierte Versicherungspaket gilt nur wenn die Kreuzfahrt auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wichtig ist es sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen. Manche Versicherungen haben einen recht beschränkten Leistungsumfang, schließen Kreuzfahrten möglicherweise komplett aus oder haben für eine teure Kreuzfahrt eine zu niedrige Deckungssumme.

Private Zusatzversicherung, Reisekrankenversicherung, für gesetzlich Versicherte

Die Reisekrankenversicherung deckt die Kosten für eine Behandlung an Bord von Kreuzfahrtschiffen die nicht unter einer EG Abkommen Flagge fahren ab. Darüber hinaus deckt dies Reisekrankenversicherung meist auch die Kosten, die die Gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

Private Krankenversicherung – Privat Versichert

Bei den meisten privaten Krankenversicherungen besteht ein weltweiter Versicherungsschutz, wenn die Kreuzfahrt nicht länger als einen Monat dauert. Also vor einer Weltreise den Versicherungsschutz checken.

Viele Reedereien bieten in Kooperation mit Versicherungsunternehmen welche Reisekrankenversicherungen anbieten an. Ein paar Beispiele:

AIDA Cruises*
Costa Cruises
TUI Cruises*
MSC Cruises
A-ROSA Flussschiff*
Norwegian Cruise Line (NCL)
Phoenix Reisen

Auch eure Krankenkasse bieten häufig günstige Reisezusatzversicherungen an. Ein Anruf lohnt sich.

Persönlich finde ich das TK-ReiseTelefon sehr praktisch. Die Techniker Krankenkasse bietet Ihren Mitgliedern an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr ein kostenloses TK-ReiseTelefon, für die Vorbereitung und als Ansprechpartner im Notfall, an.

Ein Tipp zum Thema Krank auf Kreuzfahrt zum Schluss:

Der Krankenrücktransport sollte auf jedem Fall Bestandteil eurer Reisekrankenversicherung sein. Auf Kreuzfahrten sollte man auf einen unkomplizierten Krankenrücktransport im Notfall besonderen Wert legen.

Jeder gesetzlich Versicherte hat eine Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC. Diese wird an Bord von Kreuzfahrtschiffen akzeptiert die unter der Flagge eines EG Abkommen Staates* fahren.

Stand: 30. Juli 2023
* Belgien, Bulgarien ,Dänemark ohne Färöer Inseln einschließlich Grönland, Estland, Finnland, Frankreich einschließlich Korsika -Französisch-Guyana -Guadeloupe – Martinique – Mayotte – Réunion – Saint Barthelmy und Saint-Martin, Griechenland,  Irland, Island, Italien ohne Vatikanstaat und San Marino, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal einschließlich Azoren und Madeira, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien einschließlich Ceuta – Melilla, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern (nur griechischer Teil).
Vereinigtes Königreich einschließlich England, Schottland, Wales, Nordirland und Gibraltar bis 31.12.2020

Cruisecouple Gaby und Ralf von Kreuzfahrt 4.0

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Quelle: Die Techniker

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Geli

    Interessanter Artikel. Danke dafür. Wenn die AIDA doch unter europäischer Flagge fährt, warum muss dann der Ferdinand aus den Kommentaren mit einer Auslands-Reisversicherung abrechnen? Habe auch schon von anderen gehört dass man auf der AIDA nicht mit der eigenen Krankenkasse abrechnen kann??

    1. Mr. Ralf

      Hallo, gerne versuche ich Dir eine Antwort zu geben. Der Bordarzt (AIDA) ist nicht verpflichtet, direkt mit der Deutschen Krankankasse abzurechnen. Deshalb wird eine Rechnung ausgestellt. Als erstes muss man die Rechnung des Arztes bei seiner Gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Diese übernimt dann den Anteil, denn die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Den Rest zahlt dann meißt die Reisekrankenversicherung.
      Beste Grüße
      Mrs. Gabriele

  2. Ferdinand

    Die Inter Auslandsreiseversicherung hat die AIDA Hospitalrechnung vom 25.8.2018 gekürzt:
    1. die Kosten für die Sprechstundenhife (Nurse assesment) = 28 € nicht erstattet.
    2. Arzneimittelkosten von 55 auf 36 € gekürzt – auf die in Deutschland üblichen Apothekenpreise.

    1. Mr. Ralf

      Hallo Ferdinand, danke für die Infos. Manchmal lohnt sich ja ein Vergleich mit anderen Privaten Zusatzversicherungen.
      Beste Grüße
      Mr. Ralf

  3. Thomas

    Ein sehr informativer Artikel. Es kann ja doch sehr schnell etwas und überall passieren, da ist es gut zu wissen, auf wen man zurückgreifen kann.

  4. Gela

    Hallo Ralf,
    wir haben an Bord der AIDA in Südostasien für die Behandlung meines Sohnes eine Rechnung erhalten. Die habe ich bei meiner privaten Reisekrankenversicherung eingereicht und sie wurde problemlos übernommen.
    Liebe Grüße
    Gela

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