Bei der Buchung wird der volle Flugpreis fällig

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  • Beitrag zuletzt geändert am:14. Dezember 2020

Sie haben eine günstige Kreuzfahrt gefunden und leisten eine Anzahlung. Der Rest der Kreuzfahrt muss meist 6 Wochen vor Reisebeginn an den Veranstalter gezahlt werden. Jetzt noch einen günstigen Flug finden. Aber der muss direkt voll bezahlt werden. Ist das Rechtens?   Ja, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom Dienstag den 16. Februar 2016 in Karlsruhe. Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. In den Allgemeine Geschäftsbedingungen (fast aller) Airlines ist festgelegt, dass der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist. Laut BGH stellt dies keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar, so die Begründung des Urteils. Fluggäste haben Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung der EU im Fall von Ausfällen oder großen Verspätungen.

Unser Tipp:
Buchen Sie Ihre Kreuzfahrt inklusive Flug als Komplettreise. Viele Kreuzfahrt Reedereien und auf Kreuzfahrten spezialisierte Reisebüros bieten solche Kreuzfahrt Pakete an. Bei dieser Art von Buchung leisten Sie eine Anzahlung bei der Buchung und den Rest ein paar Wochen vor Reiseantritt. Unbedingt Preise vergleichen und in die Allgemeine Geschäftsbedingungen schauen.

Mrs. Gabriele für Kreuzfahrt 4.0

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